Qualifikation des Sachverständigen
Ein Sachverständiger ist eine Person mit überdurchschnittlichem Fachwissen und Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet.
Neben freien Sachverständigen, die über eine hohe Qualifikation verfügen können, diese jedoch nicht nachweisen müssen, existieren öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Bewerber um das Sachverständigenamt werden von ihrer Bestellungskörperschaft (in der Regel den Kammern) vor ihrer Vereidigung verpflichtet die besondere Sachkunde durch Prüfungen nachzuweisen. Außerdem wird ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und persönliche Eignung überprüft. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen einer permanenten Verpflichtung zur Weiterbildung, damit ihr Wissen und Können stets auf den neusten Stand ist.
Die besondere Sachkunde wird durch den Zentralverband der deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere erst bestätigt, wenn der Bewerber seine besondere Sachkunde durch je eine
- allgemeine, fachliche Sachverständigenprüfung
- Gemmologische Fachprüfung
- Diamantkundliche Fachprüfung
- Edelmetallkundliche Fachprüfung
nachgewiesen hat. In der Regel kommen weitere nicht-fachliche Prüfungen durch die Kammern, wie beispielsweise die Vorlage eines Führungszeugnisses, einer steuerlichen Unbedeklichkeitsbescheinigung sowie eine Konsultierung der Innung hinzu.
Als Zugangsvoraussetzung ist in der Regel eine mehrjährige Berufserfahrung in leitender Stellung (z.B. als Handwerksmeister) erforderlich.